Sachkundeprüfungen

Liebe Mitglieder,

in unserem Verein besteht ab sofort die Möglichkeit,
➢ Verhaltensprüfungen nach § 10 Abs. 2 LHundG NRW
➢ Abnahme von Sachkundeprüfungen nach § 10 Abs. 3 LHundG NRW
➢ Abnahme von Sachkundeprüfungen nach § 11 Abs. 3 LHundG NRW
durchzuführen.

Mit der Verhaltensprüfung für Hunde bestimmter Rassen kann der Nachweis gegenüber der zuständigen Behörde erbracht werden, ob und inwieweit eine Befreiung von der Maulkorb- und / oder Anleinpflicht möglich ist. Ergänzend dazu ist das Ablegen der Sachkundeprüfung Bedingung.

Die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nach § 11 Abs. 3 LHundG NRW berechtigt zur Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (sog. Große Hunde). Der Sachkundenachweis wird üblicherweise beim ortsansässigen Tierarzt oder dem Veterinäramt absolviert und die Kosten muss der Hundehalter selber tragen.

Die Prüfungen werden in unserem Verein von unserem Mitglied E. Üffing durchgeführt. Er ist vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW anerkannter Sachverständiger und berechtigt, diese Prüfungen abzunehmen.
Für Nachfragen und Termine wendet Euch bitte an den Vorstand.

Birgit Heine
1. Vorsitzende

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